Ein wichtiger Schritt für gute Arbeit und Mitbestimmung

Betriebsrätemodernisierungsgesetz stärkt Betriebsräte auch im Kreis Bergstraße

Seit vielen Jahren sehen die Gewerkschaften Handlungsbedarf für einen verbesserten Schutz bei der Gründung von Betriebsräten. Am vergangenen Freitag hat der Bundestag nun mit dem „Betriebsrätemodernisierungsgesetz“ deutliche Fortschritte beschlossen.

 

Mit dem neuen Gesetz wird es in Zukunft deutlich leichter und sicherer sein, Betriebsräte zu gründen. Dies ist besonders für uns im Kreis Bergstraße mit unseren vielen kleinen und mittleren Unternehmen von hoher Bedeutung. So wird in Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten ein vereinfachtes Wahlverfahren verpflichtend sein. Wenn sich Wahlvorstand und Arbeitgeber einig sind, auch in Betrieben mit bis zu 200 Beschäftigten. Bisher konnte das vereinfachte Verfahren nur in Betrieben mit fünf bis 50 Beschäftigten angewandt werden.

 

Auch wird es leichter, einen Wahlvorschlag aufzustellen: so müssen in Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten keine unterstützenden Unterschriften mehr vorliegen. Zwei Unterschriften braucht man künftig in Betrieben mit 21 bis 100 Beschäftigten In größeren Betrieben sind ein Zwanzigstel der Wahlberechtigten nötig, 50 Unterschriften reichen in jedem Fall.

 

Besonders wichtig ist auch die Ausweitung des Kündigungsschutzes für die Organisation von Betriebsratswahlen. Bisher galt dieser nur für drei Beschäftigte, nun für sechs. Immer wieder sind Fälle bekannt geworden, in denen engagierte Kollegen in der Gründungsphase eines Betriebsrats entlassen wurde. Wir müssen sicherstellen: Niemand darf rausgeschmissen werden, weil er einen Betriebsrat gründen will.

 

Zudem werden mit dem Gesetz die Rechte von Betriebsräten ausgeweitet: Sie sollen künftig mitbestimmen dürfen, wenn es um die Ausgestaltung mobiler Arbeit im Unternehmen geht. Zur Durchführung seiner gesetzlichen Aufgaben kann der Betriebsrat künftig leichter Sachverständige hinzuziehen. Auch der Unfallversicherungsschutz im Homeoffice wird verbessert und auf privat veranlasste Wege während der Arbeitszeit erweitert, z.B. der Weg zu oder von der Kinderbetreuungseinrichtung.

 

Besonders erfreut bin ich über die im parlamentarischen Verfahren von der SPD eingebrachte Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre: Endlich sind jugendliche Arbeitnehmer:innen ebenfalls wahlberechtigt.

 

Mein Ziel ist es, die Interessen von Beschäftigten zu schützen und zu stärken. Das geht am besten mit einer starken Mitbestimmung in den Betrieben selbst und gilt erst recht in einer Arbeitswelt, die sich verändert. Globalisierung, Digitalisierung, Klimawandel oder Coronakrise stellen die Betriebe vor enorme Herausforderungen.

 

Starke Betriebsräte sind für ein solidarisches Miteinander im Betrieb, für bessere Arbeitsbedingungen und Mitbestimmung der Beschäftigten unerlässlich. Als aktiver Gewerkschaftler freue ich mich sehr, dass dank der Initiative von Hubertus Heil und der parlamentarischen Arbeit der SPD ein sehr wichtiger Schritt in die richtige Richtung beschlossen werden konnte. 

 

 

 

Hintergrund zum Gesetz und zur gewerkschaftlichen Positionierung:

Die letzte umfassende Reform der Betriebsverfassung datiert auf das Jahr 1972. Danach gab es - neben punktuellen Änderungen - noch kleinere Neuerungen im Jahr 2001. Eine grundlegende Anpassung der Rechte der Betriebsräte an den Wandel der Arbeitswelt, insbesondere durch eine Ausweitung der Mitbestimmungsrechte, enthielten die damaligen Reformen jedoch nicht.

 

Mittlerweile sind die Aufgaben der Betriebsräte durch Globalisierung, netzbasierte Vorgänge und digitale Transformation mit neuen Digitalisierungskonzepten, wie Big Data und Künstliche Intelligenz, umfangreicher und komplexer geworden. Gleichzeitig nehmen die „weißen Flecken“ der Betriebe ohne Betriebsrat zu und der Schutz der Beschäftigten durch eine betriebliche Interessenvertretung ab. Die Gewerkschaften fordern daher seit langem diesen Entwicklungen durch Wahlrechtsänderungen zur vereinfachten Errichtung von Betriebsräten, besseren Kündigungsschutz für Wahlinitiatoren und stärkere Beteiligungsrechte der Betriebsräte entgegenzutreten.

 

Deshalb müssen nächste Schritte im Sinne einer grundlegenden Weiterentwicklung der Betriebsverfassung folgen, um den Herausforderungen einer sich wandelnden Arbeitswelt angemessen begegnen zu können. In Zeiten, in denen Themen wie die Digitalisierung, hier insbesondere der Einsatz Künstlicher Intelligenz, aber auch das mobile Arbeiten, der Daten und (betriebliche) Umweltschutz immer wichtiger in der täglichen Arbeit werden, stoßen die derzeitigen Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes immer mehr an ihre Grenzen. Daher ist eine umfassende Reform nötig, um die schleichend stattfindende Erosion der Betriebsrätelandschaft zu stoppen und die Arbeit der Betriebsräte zukunftsfest zu machen.