Listenkreuz? Kumulieren? Panaschieren? So geht's!
Welche Möglichkeiten habe ich? In aller Kürze:
DAS WICHTIGSTE FÜR EILIGE: EIN KREUZ GENÜGT
Wenn Sie oben die SPD ankreuzen, bekommt automatisch jede Person auf der SPD-Liste eine Stimme. Sie müssen dann nichts weiter ankreuzen. Der Wahlzettel kann so abgegeben werden.
SIE HABEN WEITERE EINFLUSSMÖGLICHKEITEN:
Bei der Kommunalwahl können Sie mehr Einfluss nehmen als bei anderen Wahlen. Denn hier können Sie auch mitentscheiden, welche Personen einer Partei in das Kommunalparlament einziehen und welche
nicht:
◼ KUMULIEREN:
Einzelnen Personen bis zu drei Stimmen geben.
◼ PANASCHIEREN:
Personen auf verschiedenen Parteilisten ankreuzen.
◼ STREICHEN:
Einzelne Personen von der Liste einer Partei streichen. Dazu
muss man diese Parteiliste vorher oben angekreuzt haben.
Sie finden Informationen zu diesen Möglichkeiten auf der Innenseite dieses Faltblattes.
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Natürlich freue ich mich, wenn Sie mich gezielt stärken und mir drei Stimmen unabhängig vom Listenkreuz geben!
Sie finden mich auf den SPD-Listen bei der Wahl zum Kreistag Bergstraße auf Platz 24, bei der Wahl zur Gemeindevertretung Wald-Michelbach auf Platz 7 und bei der Wahl zum Ortsbeirat Aschbach auf Platz 4.
Vielen Dank!
Welche Möglichkeiten habe ich? Genauer:
1. AUF NUMMER SICHER GEHEN: ERST MAL SPD-LISTE ANKREUZEN!
Wer bei der Kommunalwahl auf Nummer sicher gehen will, der kreuzt einfach die SPD-Liste an. Ihr kommen dann alle Stimmen zugute, die nicht an einzelne Personen vergeben werden. Sie werden von
oben nach unten auf der Liste verteilt. Der Stimmzettel kann so abgegeben werden.
WICHTIG: Auch wenn Sie eine Liste angekreuzt haben, können Sie danach kumulieren und panaschieren. Mit dem Listenkreuz oben sorgen Sie dafür, dass Ihre übrig gebleibenden Stimmen nicht verfallen,
sondern der SPD gutgeschrieben werden.
2. KUMULIEREN
Sie können einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten bis zu drei Stimmen geben, damit diese weiter nach vorne rücken und eher ins Kommunalparlament einziehen.
Insgesamt können Sie zusätzlich zum Listenkreuz so viele Personen auf dem Wahlzettel ankreuzen, wie Sitze im jeweiligen Kommunalparlament zu vergeben sind. Die Anzahl ist auf dem Wahlzettel
vermerkt. Wenn Sie weniger Kreuzchen machen, werden Ihre restlichen Stimmen der Partei zugerechnet, die Sie angekreuzt haben. Sie werden dort von oben nach unten auf die Kandidaten
Ihrer Parteienliste verteilt.
3. PANASCHIEREN
Beim Panaschieren kann man seine Stimmen auf meh-rere Listen verteilen. Dabei darf die Höchstzahl der zu vergebenden Stimmen auf keinen Fall überschritten werden, sonst ist der gesamte
Stimmzettel ungültig.
Nicht vergessen: Jede Stimme für einen Kandidaten zählt auch für dessen Liste/Partei. Sie verhilft der jeweiligen Partei unter Umständen auch dann zu mehr Sitzen im Parlament, wenn die
angekreuzte Person selbst nicht ins Parlament einzieht.
4. STREICHEN
Hat man zuvor eine Liste angekreuzt, so kann man auch durch Streichen Einfluss nehmen. Soll eine Kandidatin oder ein Kandidat nicht von der Umrechnung der Listenstimme auf die einzelnen Personen
profitieren, so kann man den Namen einfach durchstreichen. Dadurch wird eine Einzelstimme „frei“, die an eine andere Person vergeben werden kann – sofern man seine Maximalstimmenanzahl nicht
bereits vorher durch Personenstimmen verbraucht hat.
5. MISCHVARIANTEN
Die verschiedenen Möglichkeiten können kombiniert werden. Das heißt, es kann auf einem Zettel ein Listenkreuz vergeben werden, danach ist es immer noch möglich, bis zur maximalen Stimmenanzahl
Personen anzukreuzen oder Personen auf der angekreuzten Liste zu streichen.
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UNBEDINGT BEACHTEN!
Besonders auf zwei Dinge sollte man achten, damit nicht der gesamte Wahlzettel ungültig wird:
- Es darf oben nur eine Partei angekreuzt werden, nicht mehrere!
- Es dürfen insgesamt nicht mehr Personenstimmen vergeben werden, als auf dem Wahlzettel vermerkt ist. Jedes Kreuzchen bei einer Person zählt dabei als eine Stimme. Erhält eine Person drei Kreuzchen, zählen diese als drei verbrauchte Stimmen!
Plötzlich krank? Briefwahl bis 15 Uhr möglich!
Sie sind plötzlich erkrankt? Dann können Sie dennoch an der Kommunalwahl teilnehem, indem Sie die Möglichkeit der Briefwahl nutzen. Wahlscheinanträge dazu (auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung) werden noch bis 15 Uhr am Wahltag angenommen.
Denken Sie daran: Wenn jemand anderes den Antrag für Sie stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorliegen!